Einkünfte aus Kapitalvermögen - bis 2008

  • Hi,

    hoffe, dass ihr mir helfen könnt...

    Aufgabe:

    Ermitteln Sie für die ledige Steuerpflichtige Sparsam die Einkünfte aus Kapitalvermögen für den VZ 2008. Die Steuerpflichtige hat einen Freistellungsauftrag in maximaler Höhe an ihre Bank erteilt.
    Die Steuerpflichtige mach folgende Angaben:

    Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren 801,-- €
    Überweisungseingang am 1.6.2008
    Dividende aus Aktien der ABC-AG 4.000,-- €
    Überweisungseingang am 1.8.2008
    Sparbuchzinsen 700,-- €
    Gutschrift zum 31.12.2008

    Aus Vereinfachungsgründen soll auf die Berechnung des Solidaritätszuschlages verzichtet werden.

    Lösungsansatz:

    Einnahmen
    700 EURO Sparbuchzinsen

    + 801 EURO Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (801€)
    + 240,30 EURO + 30% Zinsabschlag von 801 €
    + 2.000 EURO Dividende aus Aktien (50% steuerfrei)
    = 3.741,30 EURO steuerpflichtige Einnahmen
    - 51 EURO Werbungskosten-Pauschbetrag (Annahme nicht mehr als 51€)

    - 750 EURO Sparerfreibetrag (-750 €)
    = 2.940,40 EURO Steuerbemessungsgrundlage

    = Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Auf die € 2.940,40 EURO ist in 2008 Einkommensteuer zu zahlen.


    DANKE

  • Wenn die Dividende in Höhe von 4.000,00 € eingegangen ist, dann müßte das eigentlich die Nettodividende sein.

    Nettodividende/Gutschrift 78,9%
    + Solizuschlag § 12 Nr. 3 EStG 1,1%
    = Zwischensumme 80,0%
    + Kapitalertragsteuer § 12 Nr. 3 EStG 20,0%
    = Ausschüttung/Bardividende 100,0%

    Davon steuerfrei § 3 Nr. 40a EStG 50,0%