Hi,
folgende Aufgabenstellung habe ich:
Die Steuerpflichtige Bar erhält ihren ESt-Bescheid 2007 am 5.9.2008 (Poststempel 4.9.2008. Die Steuerpflichtige muss 5.555,-- € nachzahlen.
Zum 1.11.2008 beantragt die Steuerpflichtige Stundung mit folgenden Raten:
1. Rate fällig am 15.11.2008 2.000,-- €
2. Rate fällig am 01.12.2008 2.000,-- €
3. Rate fällig am 01.01.2009 1.555,-- €
Das Finanzamt stimmt der Stundung in dieser Form zu.
Berechnen Sie alle steuerlichen Nebenleistungen.
:hand: Löungsansatz:
Die angefallene die Steuerschuld muss demnach bis zum 09.09.2008 bezahlt
werden. Sollte es jedoch vorkommen, dass die Zahlung verspätet beim Finanzamt eingeht, so kann dieses nach § 240 Abs. 1 AO einen Säumniszuschlag berechnen.
Als Säumniszuschlag wird 1 % pro Monat auf die Hauptschuld (Steuerforderung) aufgeschlagen. Wird die Steuerforderung gestundet (wie in diesem Fall), halbiert sich die Belastung, denn der Stundungszinssatz ist gesetzlich auf 0,5 % pro Monat festgeschrieben (§§ 234, 238 AO).
Wie bei anderen Stundungszinsen nach der Abgabenordnung betragen die Stundungszinsen 0,5 % Prozent des auf den nächsten durch 50 teilbaren abgerundeten Betrages pro angefangenen Monat.
Bei Gewährung von Ratenzahlungen sind Stundungszinsen nach § 238 Abs. 2 wie folgt zu berechnen: Der zu verzinsende Betrag jeder Steuerart ist auf den nächsten durch fünfzig Euro zu teilenden Betrag abzurunden.
Die Zinsberechnung wird wie folgt durchgeführt:
Raten Zinsen1. Rate 2.000 € 0,5% = 10€
2. Rate 2.000 € 1,0% = 20€
3. Rate 1.555 € 1,5% = 23,45€
Ist das so korrekt? Welche Nebenleistungen fehlen?
Danke Euch!