• Kann mir keiner helfen !!! :confused::rolleyes::cool::(

    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?

    Fall 5:

    Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
    Frage:
    Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.

    Fall 6:

    Beantworten Sie folgende Fragen:

    e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
    steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
    f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
    Hauptzollamt?

    - Einfuhrumsatzsteuer
    Tabaksteuer
    Kfz-Steuer
    Einkommensteuer
    - K�rperschaftsteuer

    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
    Frage:

    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.


    Fall 9:
    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
    Aufgabe:
    Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.

    MFG
    DAGMER KOHL e-mail Dagmer@live.de

  • Stell doch mal Deine eigenen Ansätze ein, dann wird Dir bestimmt eher geholfen. Es ist ziemlich aufwendig, die ganzen Fragen zu beantworten. Und es ist leichter, Dir zu sagen, ob Du richtig liegst oder wo Deine Fehler sind.

    VG, Luckygirl

  • Hallo Luckygirl,

    Das schlimmste ist das ich auch nicht weiss :) aber nun habe ich schon ein paar Fragen erledigt jetzt komme ich nicht weiter mit der unten stehenden 2 Aufgaben...


    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?

    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
    Frage:

    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    LG
    DAGMER