Kann mir keiner helfen !!! :confused::cool::(
Fall 4:
Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
- Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?
Fall 5:
Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
Frage:
Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.
Fall 6:
Beantworten Sie folgende Fragen:
e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
Hauptzollamt?
- Einfuhrumsatzsteuer
Tabaksteuer
Kfz-Steuer
Einkommensteuer
- K�rperschaftsteuer
Fall 7:
Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
Frage:
Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
im Falle einer Steuerhinterziehung.
b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.
Fall 9:
Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
Aufgabe:
Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.
MFG
DAGMER KOHL e-mail Dagmer@live.de