Hallo zusammen, ich komme bei Aufgabe 1.2 - Zweite Frage nicht recht weiter.
Situation: Ein Azubi kommt nicht zur Arbeit und schwänzt die Berufsschule. Kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch dieses Versäumniss ein Schaden entstanden ist.
Meiner Meinung nach ja, da es sich um eine Verletzung einer Verpflichtung aus dem Berufsausbildungsvertrag handelt. Allerdings müßte der AG den Schaden genau beziffern können.
Aktuelle Urteile
Schadensersatz von Auszubildenden | aus Forum Arbeitsrecht | wer-weiss-was
Ich bitte um eure Meinungen. Danke