FStu 17 - Fallstudie Mitarbeiterführung

  • Hallo zusammen, ich komme bei Aufgabe 1.2 - Zweite Frage nicht recht weiter.

    Situation: Ein Azubi kommt nicht zur Arbeit und schwänzt die Berufsschule. Kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch dieses Versäumniss ein Schaden entstanden ist.

    Meiner Meinung nach ja, da es sich um eine Verletzung einer Verpflichtung aus dem Berufsausbildungsvertrag handelt. Allerdings müßte der AG den Schaden genau beziffern können.

    Aktuelle Urteile
    Schadensersatz von Auszubildenden | aus Forum Arbeitsrecht | wer-weiss-was

    Ich bitte um eure Meinungen. Danke

  • Hallo,

    Du solltest zunächst prüfen und darauf eingehen,was gesetzlich generell im Falle eines Fehlverhaltens von Azubis im Betrieb geregelt ist (z.B. grob, normal oder leicht fahrlässiges Verhalten ?!). Ich denke, dass Du dann anschließend bestimmen und begründen kannst, welcher Fall im vorliegenden Beispiel vorliegt.

    Grüße,