Hallo Leute,
Vielleicht könnt ihr mir helfen!
K hat von einem befreundeten Stadtratsmitglied (S) erfahren, dass im Bereich der Gemarkung "Hinterhausen" alsbald Bauland erschlossen werden soll. K kauft daraufhin von bauer V dort ein Grundstück von 2.000 Quadratmeter Ackerland in der Hoffnung, die ankündigung des S werde sich bal realisieren.
Einige Monate später stellt sich heraus, dass der Stadtrat seine ursprüngliches Planung wegen massiven Widerstand der Anlieger aufgegeben hat.
Kann K den Kaufvertrag mit V wegen Irrtums nach §119 Absatz 1 BGB anfechten?
§119 BGB Abs. (1) Wer bei der Abgabe einer Willenerklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Meine Antwort würde Ja lauten.
Gruss Sandra