Ausscheiden eines atypischen Gesellschafters

  • Hallo,
    leider stoße ich auch bei dieser Frage an meine Grenzen und benötige etwas Unterstützung.

    Zuerst die Aufgabe:
    Der stille Gesellschafter erhält einen Anteil am "gewachsenen" Geschäfts- oder Firmenwert und an den stillen Reserven. Nehmen Sie an, die Abgeltung am Geschäfts- oder Firmenwert belaufe sich auf einen Betrag von 60000 € und der atypische stille Gesellschafter hatte einen vertraglichen Anspruch auf 30% der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwertes. Für die stillen Reserven in der BGA stellt sich die Abfindung auf 45000 €. Das zurückgezahlte Eigenkapital des stillen Gesellschafters beläuft sich auf 400000 €.

    Frage: Wie hat der verbleibende und somit auszahlende Unternehmer diese Zahlungen bilanzielle zu behandeln, und zwar in der Handels- und in der Steuerbilanz? Wie hoch schätzen Sie nach dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters den "gewachsenen" Geschäfts- oder Firmenwert in dem Unternehmen ein?

    Ich hoffe jemann kann mir weiterhelfen
    Gruß Hedi