stw03-XX4-A12

  • Stw03

    [INDENT]Brauche hilfe bei der STW03

    Fall 1:
    A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.200. Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
    Fragen:
    a)
    A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
    b)

    Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!

    Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    MFG DAGMER e-mail Dagmer@live.de

    Anmerkung Moderator:

    Die Darstellung im Beitrag ist misslungen und für Außenstehende unlesbar. Zur Einsparung von Speicherplatz wurde die Aufgabenstellung gekürzt.
    Bei neuen Anfragen zu diesem Lehrbrief bitte die dann maßgebliche Aufgabe neu posten.

    Ich bitte um Verständnis.

    Grüße
    Donald






    [/INDENT]

    2 Mal editiert, zuletzt von Donald (10. Februar 2011 um 16:27) aus folgendem Grund: Darstellungshinweis

  • Genau an diesem Heft hänge ich schon seit Monaten fest und habe immer wieder andere Hefte vorgezogen.
    Nun liegen noch FUM 11 (elendig mühsame Arbeit!) und STW03 vor mir....dann hab ich´s geschafft!!

    Wer kann mir bei STW03-xx4-A12 weiterhelfen????

    LG
    Barbara

  • Hallo,

    ich hänge auch schon seit einiger Zeit an diesem Heft STW03-xx4-A12 fest. Wenn du möchtest können wir uns ja gegenseitig unterstützen. Zu Fall 1 habe ich einen Lösungsvorschlag anzubieten. Bin mir aber nicht sicher ob er richtig ist.

    1a) Der Steuerbescheid ist am 3. Tag nach der Aufgabe zur Post, also am 06.11.2008, bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist von 1 Monat läuft vom 07.11.2008 bis 06.12.2008. Der 06.12.2008 ist ein Samstag, so endet die Frist am Montag, 08.12.2008.
    Es ist also noch möglich Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

    1b) Die Festsetzungsfrist beträgt gemäß § 169 II Nr. 2 AO bei Steuern 4 Jahre, ab Entstehung der Steuerschuld. Die Vierjahresfrist umfasst den Zeitraum: 01.01.2009 bis 31.12.2012.

    LG
    Anja