Hallo!
ich sitze wieder einmal vor meinen Hausaufgaben und habe so einige Schwierigkeiten. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Frage: Wenn ein Unternehmer auf der Aktivseite /und oder Passivseite der Bilanz unzulässige Bilanzverschönerungen vornimmt um seine Ergebnis zu erhöhen, ist die Handelsbilanz nicht mehr maßgeblich.
Welche Folgen hat das für die Steuerbilanz, sollte das Finanzamt diese Maßnahmen aufdecken?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen?
Gruß
Hedi