Hallo ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem mit der Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Veräußerung des Gewerbebetriebs.
Der Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG macht mich ganz mischugge:eek:
Meine Lösung bis jetzt:
Veräußerungsgewinn 192.000,-€
Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG 45.000,- €
192.000,- €
Freibetragsgrenze § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG 136.000,- €
Schädlicher Betrag 56.000,- € - 56.000,- €
Meine Frage: Wenn der schädliche Betrag höher ist als der Freibetrag rechne ich dann die 45.000,- € - Veräußerungsgewinn 192.000€ oder doch das Ergebniss von 45.000,- € - 56.000,-€?
Schon mal vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruß,
Janine
Freibetrag nach §16 Abs. 4 EStG - ILS Sfbb 2A
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sonnenscheinHH -
16. März 2010 um 14:05 -
Erledigt
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Ok habe die Antwort herausgefunden: Wenn der schädliche Betrag höher ist als der Feribetrag ist das Ergebnis 0 !
Unfair aber wahr.... -
Zur versteuernde Veräußerungsgewinn: 192 000 €, und Falls du noch fragen hast, ich habe die Lösung.
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Hallo Anetta,
ich hoffe du liest diese Antwort / Frage:
Ich bin grad an dieser ESA bei und stehe voll auf dem Schlauch und tu mich sehr schwer mit dieser Aufgabe.... Daher meine Bitte und Frage, könnstest du mir vielleicht die Lösung per Mail zusenden?????
Ich sage schon mal vorab großes Dankeschön!
LG
Michi