Hi,
ich sitze gerade über diverse Kennzahlen - an sich kein Problem, aber leider handelt es sich um Bilanzen von Krankenhäusern.
In meiner Arbeitsvorlage (, die von Bilanzanalysen im Gesundheitswesen handelt) ist hier die Rede vom Eigenkapital I bis III. Mir ist bis jetzt ein Rätsel was man denn unter dem Eigenkapital II und III zu verstehen hat. Gut, im EK I sind die Sonderposten nicht berücksichtigt, aber das so richtig auf einen grünen Zweig komme ich nicht mit diesem Anhaltspunkt.
Deshalb die Frage: Was umfasst das EK II und das EK III?
Und dann stellt sich mir bei der Debitorenlaufzeit die Frage wie sinnvoll es ist alle durchschnittlichen Forderungen in die Berechnung mit einzubeziehen oder nur die Forderungen aus Lieferungen und Leistung?
Wäre echt schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.:)
liebste Grüße