Hallo,
kann mir jemand helfen? Ich stelle die Aufgabe einfach Mal rein, vielleicht hat jemand eine Idee.
Herr B erhält am 15.7 seine Police zur beantragten privaten Krankheitskostenvollversicherung (ohne Selbstbehalt). Technischer Beginn ist der 1.8.
Als er am 5.8 heftige Zahnschmerzen bekommt, geht er zum Zahnarzt. Dieser muss eine Füllung erneuern.
Auf dem Rückweg nach Hause stolpert er auf der Treppe und verstaucht sich beim Fallen den Fuß, wodurch eine Behandlung beim Unfallarzt nötig wird.
Kurze Zeit später reicht er Zahn- und Unfallarztrechnungen seiner Krankenversicherung ein. Diese lehnt die Erstattung der Kosten teilweise ab.
Begründen Sie, ob und warum zu Recht bzw. Unrecht.
Es wäre sschön wenn jemand helfen könnte. Ich bedanke mich recht herzlich für euere Hilfe.
Einen schönen Tag noch.
angyal
Versicherungswesen
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angyal -
9. März 2010 um 10:21 -
Erledigt
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Hallo angyal,
wie lautete der Lösungsweg, mit dem Du Erfolg beim Korrektor hattest ? Ich tendiere dazu, zwischen Kranken- und Unfallversicherung zu unterscheiden. Beide Versicherungsarten sind jeweils voneinander zu unterscheidende Schuldverhältnisse, die entsprechend durch Vertrag zu begründen sind und ein eigenes Lebensrisiko abdecken sollen.
Grüße
Donald