• Brauche hilfe bei der STW03
    :confused::(:cool:
    Fall 1:
    A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.200:cool:. Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
    Fragen:
    a)
    A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
    b)

    Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!

    Fall 3:Die Eheleute E haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im September 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2002 Einnahmen aus Kapitalverm�gen aus Liechtenstein in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Der o. g. Bescheid f�r das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung nach � 164 AO.
    Der Bearbeiter des Finanzamts beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach � 164 AO zu �ndern. Ist dies noch m�glich? Begr�nÂ*den Sie Ihre Entscheidung bitte, in dem Sie die einschl�gigen gesetzlichen BeÂ*stimmungen angeben und ggfs. Ihre Berechnungen darstellen.

    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?
    Fall 5:
    Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
    Frage:
    Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.
    Fall 6:
    Beantworten Sie folgende Fragen:
    a) Was versteht das Gesetz unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise?
    b) Welche sind die vier Tatbest�nde f�r das Erl�schen einer festgesetzten
    Steuerschuld?
    c) Wann entstehen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer?
    d) Teilen Sie die nachfolgenden Steuerarten bitte nach den folgenden KriÂ*
    terien ein: Ertragskompetenz, Besitz-, Verkehrs- oder Verbrauchssteuer
    und direkte/indirekte Steuer.

    - Einkommensteuer
    - Umsatzsteuer- Erbschaftssteuer- Mineral�lsteuer
    - Tabaksteuer

    e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
    steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
    f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
    Hauptzollamt?

    - Einfuhrumsatzsteuer
    Tabaksteuer
    Kfz-Steuer
    Einkommensteuer
    - K�rperschaftsteuer
    g) Skizzieren Sie bitte den Mindestinhalt eines Steuerbescheids.
    h) Nennen Sie bitte drei Haftungstatbest�nde nach der Abgabenordnung. '
    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.

    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    FALL8
    Berechnen Sie bitte jeweils die Festsetzungsverj�hrung, in dem Sie den BeÂ*ginn und das Ende der Festsetzungsfrist darstellen. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen oder vors�tzlichen Steuerverk�rzung gegeben ist.
    a) Der Steuerpflichtige A hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    20.05.2005 abgeben.
    b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    21.06.2006 abgegeben.
    c) Der Steuerpflichtige C hat gar keine Einkommensteuererkl�rung 2002
    abgegeben, obwohl er dazu verpflichtet gewesen w�re.

    Fall 9:
    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
    Aufgabe:
    Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.
    Fall 10:
    Der Steuerpflichtige A macht in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 AufÂ*wendungen f�r Fachliteratur in H�he von 3.000,00 � als Werbungskosten bei den Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger T�tigkeit geltend. Er hat diese aber nicht belegt, obwohl ihn das Finanzamt mehrfach dazu aufgefordert hatte. Der Bescheid erging am 20.03.2008 zur Post. A beantragte mit Schreiben vom 05.11.2008, die entsprechenden Werbungskosten zu ber�cksichtigen. Er legte mit diesem Schreiben die Belege zu der Fachliteratur als Nachweis vor.
    Fragen:
    a) Ist eine �nderung nach � 172 AO m�glich?
    b) Ist eine �nderung nach � 173 m�glich?
    Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    MFG DAGMER e-mail Dagmer@live.de



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