Hallo,
habe eine kleine Frage: wie wird bei einer Gehaltsabrechnung eine Werkswohnung verechnet? Wir diese über Sachbezüge mit einem 1% verechnet oder gilt dies nur bei PKW Nutzung?
Bitte um schnelle Hilfe
Danke
Hallo,
habe eine kleine Frage: wie wird bei einer Gehaltsabrechnung eine Werkswohnung verechnet? Wir diese über Sachbezüge mit einem 1% verechnet oder gilt dies nur bei PKW Nutzung?
Bitte um schnelle Hilfe
Danke
Die Werkswohnung muss mit dem Wert nach der Sachbezugswertverordnung angsetzt und versteuert werden. 1 %-Regelung gilt nur für PKW-Nutzung.
Danke für die schnelle Antwort, aber was heisst das genau wenn eine Werkswohnung im Monat 600€ kostet habe gelsesen, dass diese im vollem Umfang mit dem Netto verechnet wird. Stimmt das?
Sorry, aber ich muss meine Antwort nochmals teilweise korrigieren. Zunächst muss unterschieden werden zwischen Unterkunft und Wohnung. Nur für die Unterkunft gilt die Sozialversicherungsentgeltverordnung. Bei einer Wohnung muss der ortsübliche Mietpreis angerechnet werden. Wenn vom Arbeitnehmer keine Zuzahlung zur Miete erfolgt ist der gesamte Mietpreis als Arbeitslohn anzusetzen. Das heißt also, dass sich der Arbeitslohn um die 600 € erhöht. Von diesem höheren Arbeitslohn werden Steuern und SV-Beiträge berechnet. Für die Auszahlung werden die 600 € dann aber wieder abgezogen.
Alles klar ich habs jetzt verstanden
Danke nochmal für deine Hilfe