Buchungssatz

  • Hallo, ich benötige Hilfe zu diesem Buchungssatz....:confused:

    Die aus 2006 stammende zweifelhafte Kundenforderung von 11.900 Euro (incl. 19% USt.), die wir im Vorjahr zu 70% wertberichtigt haben, erscheint uns, da sich die wirtschaftliche Lage dieses Kunden gebessert hat, wieder voll einbringlich. Wertberichtigt wurde übrigens der Betrag von 8.330 Euro, das ist incl. USt.; dachte immer es wird vom Nettobetrag wertberichtigt???

    Ich bin mir total unsicher bei dieser Aufgabe....Habe gedacht:

    367 Einzelwertberichtigung auf Forderungen an 548 Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen

    Ist der Buchungssatz so richtig; aber muss ich jetzt die 8330 Euro ansetzen?

    Hoffe, dass mir jemand einen Tip geben kann. Ich bedanke mich im voraus.

    Liebe Grüße Ute

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Es wird eigentlich immer nur die Nettoforderung wertberichtigt, da hinsichtlich der USt kein Ausfallrisiko besteht. (Ausnahme: die Forderung ist definitiv uneinbringlich, dann Abschreibung der Bruttoforderung)
    Insoweit würde ich also noch mal Deinen (Fern-)lehrer fragen, ob die Aufgabe so wirklich richtig ist. Vielleicht sollst Du ja auch herausstellen, dass die Wertberichtigung im Vorjahr falsch war....
    Was den Buchungssatz angeht: 367 im Soll stimmt schon mal. Es handelt sich aber nicht um Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen sondern um Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen. Also lautet das Konto 545. Und dann würde ich auf jeden Fall den Betrag nehmen, der zuvor wertberichtigt wurde.

  • Hallo Luckygirl,
    vielen Dank für Deine Hilfe. Also, ich habe mir auch gedacht, dass ich den Betrag nehme, in dem Fall die 8.330 Euro, der zuvor wertberichtigt wurde. Mir ist jedoch das Konto 545 nicht vorgegeben, also muss ich sicherlich doch das Konto 548 nehmen, da ich kein anderes habe. So werde ich es jetzt machen.
    Ich bedanke mich nochmals herzlich.
    LG Ute