Hallo,
habe etwas Schwierigkeiten mit folgenden Buchungssätze
1a: Die J KG hat eine Forderung über 23.205€ an die Firme K, über deren Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt wird. Wie ist bei der J KG zu buchen, wenn direkt abgeschrieben wird?
1b: im selbe jahr wird eine Erstattungsquote von 60% zugesagt. Wie wird gebucht?
2a: Die gesamte Forderung beträgt 348.000€ (einschließlich 16 UST). Hierauf ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3% zu bilden.
2b: Auf eine im vorjahr als uneinbringlich abgeschriebene Forderung erhält die Firma eine Banküberweißung in Höhe von 3016€ brutto.
3a: Der Kunde hat das Insolvensverfahren beantragt. Die Forderung beträgt 7854€ brutto.
3b: Der Forderungsausfall wird auf 75% geschätzt. Wie ist die indirekte Abschreibung zu buchen?
3c: Das Insolvensverfahren ist abgeschlossen. Der Verwalter überweißt 1785€.
3d: Die bisherige EWB aus b: wird an die aktuelle EWB zweifelhafter Forderungen in Höhe von 3000€ angepasst.
meine Lösungen:
1a
Zweifelhafte Forderungen 23.205,00€
an Forderungen aus LuL 23.205,00€
1b
?
2a
gesamte Forderung: 348.000,00€ brutto/1,16 = 300.000,00€ netto
300.000,00€*3%/100=9.000€
Einstellung in die Pauschalwertberichtigung 9.000€
an Pauschalwertberichtigung zu Forderungen 9.000€
2b
Bank 3.016,00€
an periodenfremde Erträge 2.600,00€
an Umsatzsteuer 416,00€
3a
Zweifelhafte Forderungen 7.854,00€
an Forderungen aus LuL 7.854,00€
3b
Einstellung in EWB 4.950,00€
an EWB 4.950,00€
3c
Bank 1.500,00€
Abschreibungen an Forderungen 5.100,00€
UST 1.254,00€
an Zweifelhafte Forderungen 7.854,00€
3d
5.100,00€ - 4.950,00€ = 150,00€
[FONT="]Einzelwertberichtigung zu Forderungen 150,00€
an Erträge aus der Herabsetzung der EWB 150,00€
Könnt Ihr mir zu dem einen oder anderen Buchungssatz weiterhelfen? Wäre echt super
DANKE schon mal im Vorraus
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