Brauche hilfe bei der STW03
Fall 1:
A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.2008). Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
Fragen:
a)
A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
b)
Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!
Fall 3:Die Eheleute E haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im September 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2002 Einnahmen aus Kapitalverm�gen aus Liechtenstein in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben.
Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
Der o. g. Bescheid f�r das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung nach � 164 AO.
Der Bearbeiter des Finanzamts beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach � 164 AO zu �ndern. Ist dies noch m�glich? Begr�nÂ*den Sie Ihre Entscheidung bitte, in dem Sie die einschl�gigen gesetzlichen BeÂ*stimmungen angeben und ggfs. Ihre Berechnungen darstellen.
Fall 4:
Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
- Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?
Fall 5:
Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
Frage:
Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.
Fall 6:
Beantworten Sie folgende Fragen:
a) Was versteht das Gesetz unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise?
b) Welche sind die vier Tatbest�nde f�r das Erl�schen einer festgesetzten
Steuerschuld?
c) Wann entstehen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer?
d) Teilen Sie die nachfolgenden Steuerarten bitte nach den folgenden KriÂ*
terien ein: Ertragskompetenz, Besitz-, Verkehrs- oder Verbrauchssteuer
und direkte/indirekte Steuer.
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer- Erbschaftssteuer- Mineral�lsteuer
- Tabaksteuer
e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
Hauptzollamt?
- Einfuhrumsatzsteuer
Tabaksteuer
Kfz-Steuer
Einkommensteuer
- K�rperschaftsteuer
g) Skizzieren Sie bitte den Mindestinhalt eines Steuerbescheids.
h) Nennen Sie bitte drei Haftungstatbest�nde nach der Abgabenordnung. '
Fall 7:
Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
im Falle einer Steuerhinterziehung.
b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.
FALL8
Berechnen Sie bitte jeweils die Festsetzungsverj�hrung, in dem Sie den BeÂ*ginn und das Ende der Festsetzungsfrist darstellen. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen oder vors�tzlichen Steuerverk�rzung gegeben ist.
a) Der Steuerpflichtige A hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
20.05.2005 abgeben.
b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
21.06.2006 abgegeben.
c) Der Steuerpflichtige C hat gar keine Einkommensteuererkl�rung 2002
abgegeben, obwohl er dazu verpflichtet gewesen w�re.
Fall 9:
Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
Aufgabe:
Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.
Fall 10:
Der Steuerpflichtige A macht in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 AufÂ*wendungen f�r Fachliteratur in H�he von 3.000,00 � als Werbungskosten bei den Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger T�tigkeit geltend. Er hat diese aber nicht belegt, obwohl ihn das Finanzamt mehrfach dazu aufgefordert hatte. Der Bescheid erging am 20.03.2008 zur Post. A beantragte mit Schreiben vom 05.11.2008, die entsprechenden Werbungskosten zu ber�cksichtigen. Er legte mit diesem Schreiben die Belege zu der Fachliteratur als Nachweis vor.
Fragen:
a) Ist eine �nderung nach � 172 AO m�glich?
b) Ist eine �nderung nach � 173 m�glich?
Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz. MFG DAGMER e-mail Dagmer@live.de