2 kurze Fragen zu Abschreibungen und Betriebsnotwendigem Kapital

  • Hi leute,

    ich schreibe morgen eine Kore-Klausur und heute habe ich
    einige alte Klausuraufgaben gesehen die mich dann entmutigt haben.

    1)
    Es geht ertsmal darum, dass man die kalkulatorischen Zinsen mit dem Restwertverfahren ermittelt.
    Alles schön und gut, das haben wir tausendmal gemacht, aber jetzt steht da

    Anschaffungswert 5000(inkl. 16 % MwSt) Restwert 300(inkl. 19 % MwSt).
    Vorher waren nie die MwSt angegeben.
    Muss ich die nun abziehen oder beibehalten bei der Abschreibung?

    2)
    Hier geht es um den kalkulatorischen Zins mit dem Globalverfahren, also erst das betriebsnotwendige Kapital ausrechnen dann mal i/100.

    Da habe ich folgendes gegeben:
    Bilanzsumme 1.980.000
    Sachanlagevermögen 820.000
    Finanzanlagen 52.000
    Erhaltene Anzahlungen 75000
    Lieferverbindlichkeiten 93000
    Bestand Rohstoffe 55000

    i=6%

    Ich hätte das so gelöst(aber hier mache ich meistens Fehler)
    Bilanzsumme 1.980.000
    -Finanzanlagen 52000
    -Sachanlagevermögen 820.000
    +Bestand Rohstoffe 55000
    -Abzugskapital:
    (Erhaltene Anzahlungen 75000 und Lieferverbindlichkeiten 93000)

    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir eine kurze schnelle Antwort dazu schreiben würdet :)

    Vielen Dank,

    sirjan

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  • hi,vielen Dank für die Antwort.
    ich habe mir zu 2 gedacht,dass ich nur finanzanlagen lieferverb. und anzahlungen
    abziehen muss,weil sachanlagen und rohstoffe ja in der bilanzsumme enthalten sind
    es nicht definiert ist ob sie betriebsfremd sind oder nicht.würde dort stehen,dass die sachanlagen aus unbenutzten gebäuden bestehen müsste man die abziehen.
    gut gedacht oder eher doof?:)

  • Sachanlagen würd ich auch nicht abziehen. Die sind eigentlich fast immer betriebsnotwendig. Oder kannst Du Dir ein Produktionsunternehmen ohne Gebäude und Maschinen vorstellen ???
    Beim Rest sehe ich das genauso.