STW02 Lösungsvergleich

  • Hallo Ihr Lieben
    , hänge schon seit Tagen über Aufgabe 2 ( Lernheftcode STW02-XX7-A23 )
    ab C der die Küche am 18 April 2007 ..............
    Ebenso wollte ich wissen
    OB ICH AUFGABE 1 Richtig habe
    Gewerbesteuer: 35.640,00 €
    Auf gabe 3
    a) Der Rechtsanwalt erbringt gemäß § 3 Abs. 9 UStG eine sonstige Leistung, welche eine persönliche Handlung ist, wozu die Dienstleistungen der freien Berufe zählen.
    b) Die Leistung ist Steuerpflichtig
    c) Die Umsatzsteuer ist 638,66 Euro (4.000,00 x 19% : 119)
    Und Aufgabe 4 a.
    Körperschaftsteuer 30.000,00
    UND 4 B
    = 1.207,05 Euro
    Vielen Dank !

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • hi,
    zu aufgabe 2 hatte ich in dem anderen beirag was geschrieben und zu aufgabe 3 schreib ich dir hier rein.
    a) Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung fällt unter sonstige Leistungen ( gem. §3 Abs.9 UStG). Hierzu zählen in erster Linie Dienstleistungen der freien Berufe, wie in unserem Beispiel Rechtsanwälte. Sonstige Leistungen bedeuten das die sonstigen Leistungen keine Lieferung sind. Es gehören dazu die persönlichen Handlungen und Dienste jeder Art.
    Die Leistung beträgt 3.361,34€ netto zuzüglich 19% Ust.

    b) Für bestimmte in § 3A Abs.4 UStG aufgeführte Leistungen wie z.b. die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes sind für die Feststellung des LOeistungsortes 3 Fälle zu unterscheiden
    folgendes trifft hier zu:
    Der Leistungsempfänger ist nichtunternehmer und hat seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet. Leistundsort ist der Sitzort des Leistungsgebers ( §3a Abs.1 UStG)
    Also in unserem Fall ist der leitungsort Mainz.
    Damit ist der Umsatz steuerbar. Da keine Steuerbefreiung für den Sachverhalt vorliegt, ist der Umsatz auch steuerpflichtig.

    Ich hoffe es hilft dir weiter.
    Lg Flip

  • Aber NATÜRLICH bis auf STW01N und STW02 habe ich fast alles selbst hinbekommen --- Ich weiß bis heute nicht wie ich BUF 2 und BUF 3 geschafft habe ( Note 1 ) .
    Kann DIR auch Hilfe anbieten !
    Jedenfalls hat der Lehrgang bis auf die STW ´ s Spaß gemacht .
    Danke

  • Hi,
    ich weiß auch nicht wie ich BUF hinbekommen habe.Ist immer noch ein rotes Tuch für mich. Hoffe das kommt in der Facharbeit nicht vor.
    STW war schwer aber auch interessant .
    Welchen Notendurchschnitt hast du denn bis jetzt?
    Ich muß nur noch die Bücher SORO und die die BBO02/03 machen. Nur die BBObücher brauchen ewig bis die kommen.
    Wünsche dir einen schönen Tag
    Lg Flip