Markenrecht (Verwechslungsgefahr)

  • Ein freundliches Hallo in die Runde,

    mein Problem ist, dass ich wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

    Ich versuche gerade meine Abschlussarbeit in dem oben genannten Thema zu schreiben.

    Meine Dozentin hat mir gesagt, dass ich erklären soll, wieso die Ähnlichkeiten (Ware/DL & Marke) und die Kennzeichnungskraft nur Elemente der Verwechslungsgefahr sind und keine Tatbestandsmerkmale.

    Liegt es daran, dass alle drei Elemente gegeben sein müssen, um die Verwechslungsgefahr zu begründen? Oder das z.b. die Markenähnlichkeit sehr schwach sein kann, diese aber durch die Wechselwirkung ausgeglichen werden kann?

    Wäre top, wenn jemand das wüsste. Wie gesagt, ich denke, dass ich vor der Lösung stehe, sie aber nicht sehe. :o

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