NC, Wartezeit, beides Zusammen..wie??

  • Kann mir jemand hier die folgenden Fall erklären?

    FH, Studiengang BWL

    Durchschnittsnote nach Auswahlverfahren für WS 2004/2005 2,4
    Wartezeit nach Auswahlverfahren für WS 2004/2005 3 Semester

    Abidurchschnitt 3,0, vorzuweisende Wartesemester 6 --> agenommen, sprich Studienplatz an o.g. FH erhalten.

    Wie??

    Ich verstehe so partout nicht, wie die Zusammenhänge an FH's zwischen Wartezeit und Durchschnittsnote sind. Was spielt welche Rolle? Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen?


    bitte um Hilfe von schlaueren Köpfen ?(

  • ich meine Markus hätte mal irgendwo geschrieben das sich pro Wartesemester die Note um 0,1 verbessert, was ja hier auch passen würde :)
    soll heissen für die sechs Wartesemester wird die Note um 0,6 auf 2,4 hochgedrückt

  • So sieht's aus. Grundsätzlich gilt:

    1. Es zählt die Grenznote

    2. Es zählt die Grenznote abzüglich eines Zehntels pro Wartesemester.

    3. Die angegebene Anzahl an Wartesemestern in deinem Beispiel ist die Anzahl maximaler Wartesemester, d.h. Leute mit drei Wartesemestern oder mehr müssen von der Fachhochschule aufgenommen werden. Unabhängig von der Note.

    So kenn ich das jedenfalls.

    Gruß

    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • kommt wiederum auf die FH an.
    Nem freund von mir wurde pro wartesemester sogar 0.2 gegeben. wieso und warum , keine ahnung.
    vorallem gehts um den schnitt und wenn du von dem üblichen (siehe NC tabellen) deutlich abweichst wirst du wohl auch wenn du wartesemester hast keine sehr gute chancen haben. (zumindest hat sich das bei mir ebstätigt :)) )

    Lg conny

  • @veneceremos:

    Die werden dir ab Erlangen der Hochschulreife angerechnet!

    Gruß

    Markus

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  • Hallo,

    das heißt, wenn ich vor dem Abitur schon eine Ausbildung gemacht habe, wird die mir gar nicht angerechnet?

    Ich dachte das gilt auch schon als Wartezeit.

    Bis danndann

    petrike

  • Nein das gilt soweit ich weiss nicht als Wartezeit, wäre ja auch unfair. Im Normalfall kannst du dir durch eine Ausbildung ein Praxissemestererlass oder ein paar Scheine anrechnen lassen!

    Gruß

    Markus

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