Neue Bemessungsgrundlage der Afa bei nachtr�glichen Herstellungskosten

  • Folgendes Problem:

    Beispiel:
    Gebäude BJ 1969.
    Kaufdatum 1.1.2009
    Sanierungszeitraum: 2009, fertigstellung 31.12.2009
    nachträgliche Herstellungskosten: 50.000€
    Vermietung von Privat an Privat zum 1.1.2010
    Kaufpreis Gebäude ohne Grundstück: 100.000 €
    Afa Satz müsste demnach linear 2% betragen (§7 Abs.4 Nr 2a)

    Gebäudeafa in 2009:
    100.000€ --> Afa = 2000€

    Bemessungsgrundlage in 2010 müsste wie folgt sein:
    100.000€ + 50.000€ = 150.000€
    neue Afa: 3000€

    d.h. ich habe 1mal 2000€ und 49mal 3000€ Afa: GesamtAfa: 149.000€
    Und jetzt zu den Fragen:
    1) Stimmt meine Logik und Berechnung?
    2) Beginnt nach der Sanierung der Afa Zeitraum von 50 Jahren erneut?
    3) Wenn meine Berechnung stimmt, dann schreibe ich ja nur 149.000€ ab anstatt die gesamten 150.000€ ????? Mach ich irgendwo nen Fehler?

    Danke schonmal vorweg für die Unterstützung!

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