Hallo,
ich häng grad n bisl an der angegebenen Einsendeaufgabe.
Großhändler G, der sich auf die Lieferung von Waren im sog. „Just-in-time-Verkehr“ spezialisiert hat, verkauft an den Textilhersteller T am 10.04. fünf Container Rohseide für € 300.000. Es wird vereinbart, dass G die Ware innerhalb der nächsten zwei Tage bei T anliefern soll. G beauftragt seinen Auslieferungsfahrer A, die Container am 12.04. bei T anzuliefern. A vergisst den Auftrag in sein Terminbuch einzutragen und versäumt so den Liefertermin. Nach Erinnerung durch T werden die Container daher erst am 15.04. angeliefert. Durch die Verspätung konnte T am 13. Und 14.04. keine Textilien produzieren. Dadurch ist ihm ein Ausfallschaden in Höhe von € 5.000 entstanden.Prüfen und begründen Sie: Kann T von G Schadenersatz in Höhe von € 5.000 verlangen? (40 P.)
Ich hab eigentlich auch schon nen guten Ansatz, bin mir aber nich sicher, ob ausreicht, was ich geschrieben habe. Kann ich die Aufgabe mal jemandem zur Überprüfung zuschicken???
(Würd auch gern die beiden übrigen Aufgaben zum Korrekturlesen geben, wenns keine Umstände macht.)