- Offizieller Beitrag
Das Recht auf Bafög darf nicht an der deutschen Grenze enden. Auch wer dauerhaft in einem anderen Land der EU lebt kann die staatliche Studenten-Stütze beziehen. Wichtiger als Bafög-Regeln ist die garantierte Option, sich Wohn- und Arbeitsort in der EU frei zu wählen, urteilen Verwaltungsrichter.
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