§ 7 Abs. 1 Satz 3, Afa Firmenwert 6 2/3 % ?etc....

  • Hallo zusammen...
    die Gesetze ändern sich ja schneller als man gucken kann...

    Sagt wie komme ich auf 6 2/3 % bei der Afa (Firmenwert) gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EstG?

    Finde da nichts im Gesetz...oder ist meins schon wieder veraltet...???

    Und das Halbeinkünfteverfahren wurde doch letztes Jahr abgeschafft..werden die Einkünfte jetzt komplett versteuert?

    Danke für Eure Tips.

    Gruß Corinna:)

  • Ist doch eigentlich logisch. Aber vielleicht verstehe ich ja auch Deine Frage nicht :)
    In § 7 Abs. 1 S. 3 EStG steht, dass der die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Firmenwertes 15 Jahre beträgt. Er wird somit über 15 Jahre abgeschrieben. 100 % durch 15 Jahre ergibt 6,67 %. Die Regelung gilt übrigens schon lange.
    Das Halbeinkünfteverfahren wurde durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst. Ab VZ 2009 sind 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG 2009).

    LG, Luckygirl