Ich hänge mal wieder fest.
Bitte beantworten Sie, ob im nachfolgenden Fall ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist oder nicht. Ist ihrer Meinung nach ein Kaufvertag zustande gekommen, so legen sie dar, worin Antrag und worin Annahme besteht.
Eine Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH F erhält von einem Büromöbelgroßhändler B ein verbindliches Angebot über 20 Bürostühle zu 150,00 € per Stück. Fristgerecht bestellt F 20 Stühle zu 135,00 € per Stück. Zwei Tage später werden die Bürostühle geliefert.
Nun meine Überlegung:
1. Anspruch enstanden?
Kaufvertrag , §433 ? = zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Angebot und Annahme
Willenserklärung des B = Verkaufsangebot für 150,00 € per Stück
Willenserklarung des F = Annahme
Abgabe der Annahmeerklärung = wenn der Erklärende F die Annahmeerklärung wissentlich und
willentlich in den Verkehr bringt, dass er damit rechenen kann, sie werde dem Adressaten ohne
weiteres Zutun zugehen - hier: F hat die Annahmeerklärung (wenn auch geändert) an B zugestellt
und damit die Stühle bestellt.
Aber durch die Abänderung der Annahme ist nach §150 BGB folgende Regelung anzuwenden.
§150 II BGB = Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt
als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Und nun hänge ich:
Nach Rechtlage liegt hier kein gültiger Kaufvertrag vor. Da aber der Büromöbelhändler geliefert hat, bin
ich mir nicht sicher, ob dies als Annahme des neuen Angebotes zu werten ist.
Ich danke Euch schon mal für Eure Anregungen.
Carmen