Bewertung offener Forderungen

  • hi,

    hab da noch ne kleine frage...?(?(?(


    mit welchem wert führe ich forderungen in der bilanz auf....zb eine forderung vom 3.12 ihv 35000 mit einem zahlungsziel von 60 tagen; und einer offenen forderung ihv 2500 euro, jedoch wurde dem schuldner am 10.12. das insolvenzverfahren eröffnet...

    ich steh grade echt aufm schlauch...bitte helft mir

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  • Die Forderung in Höhe von 35000 ist mit ihrem normalen Wert anzusetzen (brutto). Das Zahlungsziel ist völlig egal.
    Die Forderung des Insolvenzschuldners muss einzelwertberichtigt werden. Dabei muss darauf abgestellt werden, in welcher Höhe mit einem Zahlungseingang zu rechnen ist. Die Wertberichtigung (Abschreibung) darf aber nur vom Nettobetrag der Forderung erfolgen. Die Umsatzsteuer wird erst dann korrigiert, wenn die Forderung tatsächlich uneinbringlich wird.