Primärkostenausweisprinzip

  • Hallo Sandra_

    Unter einer Primärkostenrechnung versteht man Ausgestaltungsformen der Kostenrechnung, bei denen die innerbetrieblichen Leistungen nicht mit komplexen Verrechnungssätzen bewertet werden. Es wird so abgerechnet, dass alle Kosten als Primärkosten sowohl in der Kostenstelle/ Bezugsgröße / Prozess, wie auch auf dem Kostenträger vollständig erkennbar sind. Dabei werden die Primärkostenanteile der Kalkulationssätze transparent. Sekundäre Kostenarten werden also vermieden bzw. im nachhinein in ihre primären Bestandteile aufgelöst.

    oder siehe in --> Wikipedia

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

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