Boni nachträglich buchen

  • Libes Forum,
    Libe Moderatoren,
    ich möchte mit euch eine Aufgabe besprechen, die hier schon besprochen wurde, aber ich komme irgendwie nicht weiter.
    1) Wir gewähren unserem Kunden einen Bonus. Der Kunde hat die Rechnung schon beglichen, also ihm ggü. besteht keine Forderung mehr.
    2) Wir bekommen von unserem Lieferanten, ggü. dem wir keine Verbindl. mehr haben, einen Bonus.
    In beiden Fällen - Nettobuchung. Und wir arbeiten mit EKR.

    Meine Überlegungen:
    Zu 1)
    Wir gewähren einen Bonus, keine Ford. -> wir schulden unserem Kunden Geld. Das heißt, wir müssen unsere Erlöse berichtigen.

    Zu 2)
    Wir haben einen Bonus bekommen, keine Verbindl. mehr -> der Kunde schuldet uns Geld. Das bedeutet, dass eine Ford. gg. dem Kunden entsteht.

    Meine BS:
    1)
    5001 Erlösberichtigung
    480 Umsatzsteuer
    ___an 440 Verbindl. aLuL
    2)
    240 Ford. aLuL
    ___an 6002 Nachlässe
    ______260 Vorsteuer

    Was meint Ihr dazu. Freue mich auf eure Antworten.
    Nick.

  • Deine Überlegungen sind weitgehend richtig! Nur in 1) geht es um den Kunden ==> im Haben Forderungen buchen, in 2) geht es um den Lieferanten ==> im Soll Verbindlichkeiten.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Danke Dörte für deine Antwort.
    Ich denke, wenn wir in 1) im Haben Forderungen buchen, dann beduetet das, dass die Forderungen gegenüber dem Kunden sich verkleinern. Und laut Afgabe bestehen keine Forderungen mehr (was nicht da ist, kann sich auch nicht verkleinern). Genau wie in 2) bestehen keine Verbindlicheten, die sich reduzieren können. Oder ist das falsch?

  • Es dürften aber wieder Forderungen/Verbindlichkeiten entstehen, wenn du jetzt jeweils ein neues Konto aufmachst, muß du später die beiden Konten, die einen Lieferanten bzw. Kunden betreffen miteinander verrechnen und das ist mehr Arbeitsaufwand. (In meinen Büchern wird immer auf das "Ursprungskonto" gebucht)
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Du hast rech, Dörte. Die Fragestellung ist ein bisschen irretierend. Aber ich denke, da die Boni nachträglich gewährt wurden, hat man das auch in der Aufgabe sichtbar machen wollen.
    Ich habe mir nur gedacht, wenn keine Ford. ggü dem Kunden mehr besteht und wir ihm einen Bonus gewähren, dann entsteht eine Verbindlichkeit.
    Es wird offensichtlich danach nicht verlangt, und wir buchen in 1) Forderungen im Haben und in 2) Verbindlichkeiten im Soll.
    Danke dir nochmal, du hast mir sehr geholfen.
    Gruß Nick.

  • Hallo Leute,
    diese Aufgabe hat einen Hacken. Es heißt nämlich, die Boni werden zum Jahresende gewährt. Und außerdem besteht keine Forderung/Verbindlichkeit mehr.
    So gesehen stellt 1) eine Verbindlichkeit und 2) eine Forderung dar.
    Also in 1) haben wir eine Verbindlichkeit und im 2) eine Forderung die erst im neuen Jahr beglichen werden. Und deswegen denke ich, dass wir in 1) im Haben weder Verbindlichkeiten noch Forderungen buchen, sondern übrige sonstige Verbindlichkeiten (489 EKR). Genau so in 2) buchen wir übrige sonstige Forderungen (269 EKR) im Soll.
    Gruß Nick.