Wer pflegt, soll Gläubiger sein: Das neue Erbrecht stärkt die private Pflege nicht

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    Bochumer Gesetzgebungsvorschlag scheiterte - neuer Anlauf folgt Mit den Neuerungen im deutschen Erbrecht zum 1. Januar 2010 wurden die gesetzlichen Bestimmungen an die veränderten Lebensbedingungen angepasst. Was die "Entlohnung" von Pflegeleistungen aus dem Erbe betrifft, blieb der Fortschritt dennoch sehr bescheiden. Schrieb die bislang gültige Rechtslage nur den Abkömmlingen, also Kindern und Enkeln des sog. Erblassers, einen Anspruch auf Vergütung von Pflegeleistungen zu, wenn diese für die Zeit der Pflege auf eigenes Einkommen verzichteten, so wurde nun lediglich die Einschränkung "unter Verzicht auf berufliches Einkommen" gestrichen.

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