Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, ich hänge bei Aufgabe 3, wo es um Bürgschaften geht. Dieses Thema ist leider in dem Studienheft nicht wirklich beschrieben.
Aufgabe:
Student B will einen gebrauchten Sportwagen erwerben. Er wendet sich daher wegen eines Privatdarlehens über 10000€ an das Kreditinstitut K, über das sein Vater seine Geldgeschäfte abwickelt. Auf Sicherheiten für das Darlehen angesprochen, erklärt B, V werde für ihn bürgen. Daraufhin wird V, der als Kaufmann ein gutgehendes Speditionsgeschäft betreibt, angerufen. V erklärt sich am Telefon mit einer Bürgschaftsübernahme einverstanden, da er in seiner Freizeit selbst Sportwagen fahre. V übermittelt dem K umgehend ein von ihm unterzeichnetes Telefax, worin er sich selbstschuldnerisch für das Privatdarlehen seines Sohnes verbürgt.
B kann das im Anschluss gewährte Darlehen bereits kurze ZEit später nicht mehr zurückzahlen. K will den V daher aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen. Prüfen und begründen Sie: Hat K gegen V einen Anspruch aus der Bürgschaft?
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Ich würde sagen ja, da er der Bank ja die Bürgschaft per Fax bestätigt hat, andererseits denke ich es müssen Originalunterschriften unter einem VErtrag sein. Wie gesagt ist leider nirgendwo im Studienheft vernünftig beschrieben so ein Fall, ich hoffe jemand kann mir die richtige Antwort und die notwendigen §§ des BGB dazu nennen.
Schonmal vielen lieben Dank allen die mir Helfen.
Lg
CHilly
Einsendeaufgabe ILS GRRE 2b Aufgabe 3 / Bürgschaften bei Privatdarlehen
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Chilly -
28. Dezember 2009 um 16:13 -
Erledigt
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Grüß Dich Chilly, zu dieser Aufgabenstellung gibt es bereits ein Thema im Forum "Anspruch auf Bürgschaft? SGD Grre02b Frage 3" von wilderose. Schau bei Interesse dort mal rein. Es wird das zentrale Problem der Aufgabenstellung erörtert, sowie §§ und Lösungsvorschläge angeboten.
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Hi Donald, vielen Dank für den Hinweis, hat mir sehr geholfen!