Einsendeaufgabe BES01 ILS

  • Hallo Sabrina,
    Primärbedarf: unabhängiger Bedarf an Enderzeugnissen, Halbfertigerzeugnissen oder Kaufteilen. Die Erfassung eines Primärbedarfs in einem PPS-System bewirkt bei der materialbedarfsplanung die Erzeugung von Planaufträgen. Für Handelsbetriebe stellt der P. die Grundlage der Beschaffung dar. Für Industriebetriebe bildet der P. den Ausgangspunkt für den Sekundärbedarf.
    Sekundärbedarf= Bedarf an Enderzeugnissen. Bestandteile des jeweiligen Produkts
    Bei der Produktionsvorbereitung aus dem Primärbedarf bei der Stücklistenauflösung aubgeleiteter Bedarf an Sekundargeilen. Es ist in der Materialbedarfsplanung der Bedarf an Halbfertigprodukten u. Rohstoffen, die sich aus dem P. ergeben. Dazu werden die Stücklisten oder Teileverwendungsnachweise aufgelöst.
    Tertiärbedarf ist der Bedarf an Hilfsstoffen, Betriebsstoffen u. Verschleißwerksengen, die zur Herstellung des S.- u.P.-bedarfs notwenidig sind. Er wird verbrauchsorientiert ermittelt.
    Bei der deterministischen Methode der Bedarfsermittlung werden die Bedarfe exakt nach menge u. Termin auf der Basis konkreter Aufträge oder des produktionsprogramms ermittelt. Bei Kundenaufträgen muss die erforderliche Bedarfs- u. Durchlaufzeit kleiner sein als die geforderte Lieferzeit. Bei der Planung nach dem auf einem Absatzplan basierenden produktionsprogramms ist dies zu vernachlässigen. Die d.M. wird bei hochwertigen bzw. Kundenspezifischen Güntern angewendet, die teilweise eine lange Wiederbeschaffungszeit haben. Grundsätzlich anzustreben, da Lagerbestand niedrig gehalten werden kann.
    Aufg. 6 hatte ich woanders schon mal Tipps gegeben, mit der Suchfunktion findets Du das bestimmt. Grundsätzlich: Störunden bei Kaufvertrag: Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung), Nich-rechzeitig-Leistung (Schuldnerverzug) Sachmangel gem. § 434 BGB, § 377 HGB nicht vergessen, Rechte § 437, 439 BRB, Nachbesserung § 439 III, 440 BGB, Minderung § 441 BGB; §§ 280, 281, 440 BGB auch neben Rücktritt möglich der Schadenersatz statt Leistung; § 284 BGB ERsatz vergeblicher Aufwendungen, Rechte des Käfuer § 286 BGB Lieferung verlangen und Schadenersatz- Verzögerungsschaden. Vorraussetzung " 286 II BGB; § 281 BGB Schadenersatz statt Lieferung, Vorraussetzung § 281 II BGB, aber auch Aufwendungen (z.B. Vertragskosten) § 284 BGB; gleichzeitig kann § 323 BGB vom Vertrag zurückgetreten werden. Und wichtig: Grundsatz bei zweisitigem handelskauf: Verzugszinsen gem. " 388 BGB
    Ich hoffe das hilft erst mal,
    Grüße Dori

  • Hallo Ihr zwei,

    ich habe auch das Heft BES01-XX2-K17 als ESA und bin völlig verwirrt. Ich hänge total und habe wohl ne Brett vorm Kopf. Verstehe die ganze ESA gar nicht. Könnte mir vielleicht jmd behilflich sein und mir die ESA mal per Mail schicken? sabrina.weske@ewetel.net
    Das wäre super, würde mich (wenn ich kann :-)) auch gerne revanchieren.

    Ich wünsche ein schönes WE,
    LG Sabrina

  • Hallo Sabrina,
    ich bin gerade dabei die ESA durchzuarbeiten - Aufbaben 5 und 6 fehlen mir noch.
    Ich kann dir nach Fertigstellung gerne meine Ansätze zur Verfügungf stellen - jedoch ohne Gewähr da diese ja noch nicht korrigiert sind.

    mfg
    Christian