Hallo,
hänge bei der Aufgabe Kapitel 1 Aufgabe 3 in der PR-FSTU17N.
Die Frage dazu ist: Welche Rechtlichen Mittel hat der Ausbildungsbeauftragte um die Einhaltung der Pflichten durchzusetzen? Welche Schritte Empfehlen sie um das Gespräch mit der Auszubildenden möglichst gründlich und systematisch vorzubereiten und was sollte im einzelnen angesprochen , das Gespräch geführt werden?
So wie ich das sehe hat doch der Ausbildungsbeauftragte keine direkten Rechte oder sind es durch die Übertragung durch den Ausbilder die selben?
Danke für die Hilfe
LG
Eselchen
Mitarbeiterführung
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Eselchen -
26. Dezember 2009 um 12:53 -
Erledigt
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