Mein Problemthema im Moment betrifft die Wertkorrekturen in der Handels und Steuerbilanz:
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten?
1. Wird durch die Teilwertvermutung eine Angleichung der steuerrechtlichen Werte an die handelsrechlichen Werte erzielt?
2. Ist der Teilwert eine praktiabler Wertansatz? (Mit Begründung)
LG
Nina