Hallo Bella,
wärst du so nett und würdest mir bei der Aufgabe helfen? Du hast STW2 ja bestimmt schon zurück bekommen. 1 Habe ich schon fertig, ich hänge im Moment an 2.
LG
Sandra
Hallo Bella,
wärst du so nett und würdest mir bei der Aufgabe helfen? Du hast STW2 ja bestimmt schon zurück bekommen. 1 Habe ich schon fertig, ich hänge im Moment an 2.
LG
Sandra
Hallo !
Ich hänge auch der Aufgabe 2 -- mein Fernlehrer hat mir den Tip gegeben --- Sätze zu bilden !!
Jetzt hänge ich auch komplett an der Aufgabe 2 fest .
Aufgabe 1 , 3 und auch 4 habe ich fertig .
Es wäre schön wenn wir jemand einige Lösungsansätze zusenden kann .
Gruß svenilein
Hi,
hoffe es hilft dir weiter.
LG Flip
2) Bei der Lösung der Aufgabe gehe ich davon aus, dass bei allen Beteiligten die Soll-Besteuerung vorliegt, da dieses die Regelbesteuerungsart ist und nichts anderes angegeben wurde. ( §13a Abs.1 Nr.1a UStG)
Der Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr ( §18 Abs2 UStG) Beträgt die Steuerschuld im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 6.136,00€, so ist der Kalendermoanat Voranmeldezeitraum.
Da hier in der Aufgabenstellung keine Angaben gemacht wurden, gehe ich von einer monatlichen Voranmeldung aus.
A abzuführende UsT 570,00€ Anmeldezeitraum Januar
Abzuziehende VSt 0,00€
( $13a Abs. 1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt, zu dem die Leistung vollständig erbracht wurde
B abzugsfähige VSt 570,00€ AAnmeldezeitraum Februar
Die abzugsfähige Vortseuer kann in dem Anmeldezeitraum abgezogen werde, in der sämtliche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen:
-[FONT="] [/FONT]Wenn Leistungen ausgeführt worden ist und
-[FONT="] [/FONT]Wenn ordungsmäße Rechnung vorliegt
( deshalb hier im Februar, da die Rechnung im Ferbuar erstellt ist, Leistungen war ordnungsgemäß
Abzuführende Ust 1520,00€ Anmeldezeitraum März
( §13a Abs.1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt, zu dem die leistung
Vollständig erbracht wurde
Lieferung erfolgte im März
C abzugsfähige VSt 1520,00€ Anmeldezeitraum April
Die abzugsfähige Vortseuer kann in dem Anmeldezeitraum abgezogen werden, in der sämtliche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen:
-[FONT="] [/FONT]Wenn Leistung ausgeführt worden ist und
-[FONT="] [/FONT]Wenn ordungsmäße Rechnung vorliegt
( deshalb heir April, da dRechnung im April erstellt , Leistung war da ordungsmäß erbracht worden.
Abzuzuführende Ust 2090,00€ Anmeldezeitraum April
( § 13 a Abs.1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt zu dem die leistung
Vollständig erbracht wurde
Lieferung erfolgte im April
Dadurch ergibt sich an das FA zu zahlende Differenz: 570,00€
D abzugsfähige VSt 2090,00€ Anmeldezeitraum April
Die abzugsfähige Vortseuer kann in dem Anmeldezeitraum erbracht werden, in der sämtliche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit vorliegen:
-[FONT="] [/FONT]Wenn die Leistung ausgeführt worden ist und
-[FONT="] [/FONT]Wenn ordungsmäße Rechnungen vorliegen
-[FONT="] [/FONT]( deshalb hier April, da die Rechnung im April erstellt, Leistung war ordungsmäßgem. Erbracht
Abzuführende Ust 1277,31€ Anmeldeteitraum Juni
( §13a Abs.1 Nr.1a UStG) maßgeblich für die Voranmeldung ist der Zeitpunkt, zu dem die Leistung
-[FONT="] [/FONT]Vollständig erbracht wurde
-[FONT="] [/FONT]Lieferung erfolgte im Juni
Aufgrund des niedrigen Verkaufspreeises ergibt sich für D insgesamt betrachtet eijne Steuerertsattung in Höhe von 812,69€
K Da K eine Privatperson ist und kein Unternehmer, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt deshalb auch keine Umsatzsteuervoranmeldung. Er trägt die Umsatzsteuer des Kaufpreises. Beim Verkauf der Küche an den Nachmieter fällt keine Umsatzsteuer an
( § 13a AAbs.1 Nr.1 UStG)
√
Hallo Sandra,
am besten gibst du mir mal deine E-mail.
Die Aufgabe ist zu umfangreich, um sie hier herein zu schreiben.
LG Jutta
Hallo Jutta,
meine E-Mail ist asphaltpanther@gmx.de
Vielen Dank.
LG
Sandra
Hallo Leute, ich hänge auch an STW02.
Bin bei der SGD und im System gab es ein neues Aufgabeblatt mit der Kennung XX8-A24.
Sprecht ihr über das oder das vorherige?
Könnte auch dringend Hilfe gebrauchen, wenn mir jemand mal einen Lösungsansatz zusenden könnte wäre ich gern bereit Lösungen oder Lösungsansätze für andere Einsendeaufgaben zurück zu senden. (rette_mich@gmx.de)
Bin bis auf STW01 und STW02 mit allen Einsendeaufgaben fertig.
Ich mach den IT Betriebswirt.
Hallo!
Hast Du mittlerweile die Lösung für Aufgabe 2 bekommen? Ich hänge nämlich auch bei der Aufgabe und würde mich über Hilfe freuen!
Grüsse
kia
kia,
nein leider hat sich niemand gemeldet
hab sie auch noch nicht gelöst.
bist du weiter gekommen?
Nach welchen Paragraphen weißt du denn, dass die Leistung steuerpflichtig ist?