Esa STW01N

  • Hallo Ihr Lieben,
    wer hat von euch das Heft 0609 A23? Habe gesehen das bei der esa ältere Hefte genommen wurden.
    Ich habe einige Probleme bei Aufg. 6; 7. Vielleicht könnten wir einmal vergleichen.
    :dumm:
    Vielen Dank.
    LG Krasi

  • Hey Gast!
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  • Hallo Flip,

    Aufg. 6.) Der Steuerpfl. verh., hat im kalenderjahr 2008 folgende Einnahmen:
    - Aus Arbeitsverhältnis, Personalsachbearbeiter 70000,-
    - Mieteinnahmen aus Vermietung Eigentumswhg. 20000,-
    - Verkauf seines Pkw vor 4Jahren 8000,-
    - Lottogewinn 10000,-
    Er möchte folgende Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen:
    - Gewerkschaftsbeitrag 180,-
    - Beitrag für Kegelclub 100,-
    - Beitrag für ADAC 60,-
    - an 220 Tagen im Jahr mit Pkw zur Arbeit gefahren (einf. Entf. 25 km)
    - AfA für vermietete Eigentumswhg. 4000,-
    - Hypothekenzinsen für verm. Eigentumswhg. 6000,-
    a.) Wie hoch sind seine steuerpfl. Einnahmen im Jahr 2008?
    b.) Welche geltend gemachten Ausgaben sind als Werbungskosten bei welcher Einkunftsart abzuziehen und in welcher Höhe? Begründen Sie Ihre Lösung.

    Aufg. 7.) Der Steuerpfl. A bezieht seit 01.08.2008 eine monatl. Altersrente von 900,- aus der Rentenvers. Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung um 100,-. Zum 01.07.2010 erfolgte Rentenanpassung auf 1100,-.
    Berechnen Sie bitte die "Sonst. Einkünfte" nach § 22 EStG für die Jahre 2008-2010.

    Ich habe da folgende Einkünfte berechnet:
    2008 1878,-
    2009 2430,-
    2010 780,-

    Wenn du mal drüber schauen könntest wäre ganz nett.
    Danke. LG Krasi

  • Hi,
    hier ist das was ich geschrieben habe
    5)
    a) Die Steuerpflichtigen Einnahmen von Dieter im Kalenderjahr sind 65.000,00€
    Die Einnahmen von dem Verkauf des PKW und auch dem Lottogewinn sind nicht steuerpflichtig.

    Bei dem Verkauf vom PKW sind keine Nachhaltigkeiten gegeben, dies bedeutet das dies Tätigkeit erfolgt nicht um daraus eine eigenständige Einnahmequelle zu machen

    Die Lottogewinne sind Laut dem Einkommenssteuergesetz steuerbefreit.

    b) Die folgenden Ausgaben sind gar nicht abzuziehen

    -[FONT=&quot] [/FONT]Beitrag für den Kegelklub Gut Holz
    -[FONT=&quot] [/FONT] Beitrag für den ADAC
    -[FONT=&quot] [/FONT]Lohnsteuer

    Diese erfüllen nicht die Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit IT. EStG

    Gewerkschaftsbeitrag: 180,00€ können als Werbekosten abgesetzt werden

    Fahrten zur Arbeit : 220 Tage zur Arbeit gefahren mit dem PKW ( einfache Entfernung 45 km)
    Ab dem veranlagungszeitraum 2007 sind die Entfernungspauschale
    Von 0,30€ erst ab dem 21 km gewährleistet

    Es sind also 220 Tage a´ 25km a’ 0,30€
    Anzusetzen also:1.650,00€
    Diese können dann als Werbekosten angesetzt werden.

    Sozialversicherungsbeiträge:
    Je nach veranlagungsvariante kann der Dieter einen Teil der gezahlten
    Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung gelten machen.
    Es gibt dafür gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenzen,
    die richten sich danach, ob die Veranlagung der Ehegatte getrennt oder
    zusammen erfolgt.

    Es handelt sich hierbei nicht um Werbungskosten
    bei aufgabe 7 ist es bei mir ein wenig anderes gestellt.Aber vielleicht hilft es dir weiter.

    Rentner R. erhält seid dem 01.02.06 eine Brutto-Rente in hohe von 1.000,00€ monatlich.

    Maßgebend für die Berechnung des Besteuerungsanteils der Rente ist das Jahr des Rentenbeginns. Also 2006 da beträgt sie 52%

    Rente 2006: 11x 1.000,00€= 11.000,00€
    - WK Pauschalbetrag 102,00€
    davon steuerpflichtig 52% 5.618,00€

    davon steuerfrei: 5.280,00€


    Ich hoffe ich konnt dir weiterhelfen
    Gruß Flip