Hallo Ihr Lieben,
wer hat von euch das Heft 0609 A23? Habe gesehen das bei der esa ältere Hefte genommen wurden.
Ich habe einige Probleme bei Aufg. 6; 7. Vielleicht könnten wir einmal vergleichen.
:dumm:
Vielen Dank.
LG Krasi
Esa STW01N
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Krasi -
14. Dezember 2009 um 11:51 -
Erledigt
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Hi Krasi,
stelle doch mal die frage rein von 6 und 7. Denn ich habe im monet nicht das Buch in der Hand.
LG Flip -
Hallo Flip,
Aufg. 6.) Der Steuerpfl. verh., hat im kalenderjahr 2008 folgende Einnahmen:
- Aus Arbeitsverhältnis, Personalsachbearbeiter 70000,-
- Mieteinnahmen aus Vermietung Eigentumswhg. 20000,-
- Verkauf seines Pkw vor 4Jahren 8000,-
- Lottogewinn 10000,-
Er möchte folgende Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen:
- Gewerkschaftsbeitrag 180,-
- Beitrag für Kegelclub 100,-
- Beitrag für ADAC 60,-
- an 220 Tagen im Jahr mit Pkw zur Arbeit gefahren (einf. Entf. 25 km)
- AfA für vermietete Eigentumswhg. 4000,-
- Hypothekenzinsen für verm. Eigentumswhg. 6000,-
a.) Wie hoch sind seine steuerpfl. Einnahmen im Jahr 2008?
b.) Welche geltend gemachten Ausgaben sind als Werbungskosten bei welcher Einkunftsart abzuziehen und in welcher Höhe? Begründen Sie Ihre Lösung.Aufg. 7.) Der Steuerpfl. A bezieht seit 01.08.2008 eine monatl. Altersrente von 900,- aus der Rentenvers. Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung um 100,-. Zum 01.07.2010 erfolgte Rentenanpassung auf 1100,-.
Berechnen Sie bitte die "Sonst. Einkünfte" nach § 22 EStG für die Jahre 2008-2010.Ich habe da folgende Einkünfte berechnet:
2008 1878,-
2009 2430,-
2010 780,-Wenn du mal drüber schauen könntest wäre ganz nett.
Danke. LG Krasi -
Hi,
hier ist das was ich geschrieben habe
5)
a) Die Steuerpflichtigen Einnahmen von Dieter im Kalenderjahr sind 65.000,00€
Die Einnahmen von dem Verkauf des PKW und auch dem Lottogewinn sind nicht steuerpflichtig.
Bei dem Verkauf vom PKW sind keine Nachhaltigkeiten gegeben, dies bedeutet das dies Tätigkeit erfolgt nicht um daraus eine eigenständige Einnahmequelle zu machen
Die Lottogewinne sind Laut dem Einkommenssteuergesetz steuerbefreit.
b) Die folgenden Ausgaben sind gar nicht abzuziehen
-[FONT="] [/FONT]Beitrag für den Kegelklub Gut Holz
-[FONT="] [/FONT] Beitrag für den ADAC
-[FONT="] [/FONT]Lohnsteuer
Diese erfüllen nicht die Voraussetzung für eine Abzugsfähigkeit IT. EStG
Gewerkschaftsbeitrag: 180,00€ können als Werbekosten abgesetzt werden
Fahrten zur Arbeit : 220 Tage zur Arbeit gefahren mit dem PKW ( einfache Entfernung 45 km)
Ab dem veranlagungszeitraum 2007 sind die Entfernungspauschale
Von 0,30€ erst ab dem 21 km gewährleistet
Es sind also 220 Tage a´ 25km a’ 0,30€
Anzusetzen also:1.650,00€
Diese können dann als Werbekosten angesetzt werden.
Sozialversicherungsbeiträge:
Je nach veranlagungsvariante kann der Dieter einen Teil der gezahlten
Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung gelten machen.
Es gibt dafür gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenzen,
die richten sich danach, ob die Veranlagung der Ehegatte getrennt oder
zusammen erfolgt.
Es handelt sich hierbei nicht um Werbungskosten
bei aufgabe 7 ist es bei mir ein wenig anderes gestellt.Aber vielleicht hilft es dir weiter.
Rentner R. erhält seid dem 01.02.06 eine Brutto-Rente in hohe von 1.000,00€ monatlich.
Maßgebend für die Berechnung des Besteuerungsanteils der Rente ist das Jahr des Rentenbeginns. Also 2006 da beträgt sie 52%
Rente 2006: 11x 1.000,00€= 11.000,00€
- WK Pauschalbetrag 102,00€
davon steuerpflichtig 52% 5.618,00€
davon steuerfrei: 5.280,00€Ich hoffe ich konnt dir weiterhelfen
Gruß Flip -
Hallo Flip,
vielen Dank für deine Antwort, es hilft mir schon sehr
Gruß Krasi -
Hi,
freut mich das ich dir weiterhelfen konnte. Wenn noch was ist so melde dich ruhig.
LG Flip