Körperschaftssteuer

  • Hallo,

    ich stehe hier vor einer für mich unlösbaren Aufgabe aus dem Steuerrecht...ich hoffe ihr könnt mir helfen....

    Gehen wir davon aus das eine GmbH am ende diesen Jahres einen fiktiven Gewinn von 500000 schleifen in der bilanz ausweist. in diesem Gewinn sind folgende Aufwendungen und Erträge bereits erfolgswirksam abgezogen ( <---was auch immer das heißen soll)
    Gewerbesteuernachzahlung für 04 25000 schleifen
    Körperschraftssteuernachzahlung 04 10000 schleifen
    Körperschaftssteuererstattung 05 8000 schleifen
    Körperschaftssteuervorrauszahlungen 09 5000 schleifen
    Solidariätszuschlagsvorrauszahlung 09 275 schleifen
    Zinsen zur Körperschaftssteuer NZ 04 250 schleifen
    Zinsen zur Gewerbesteuer NZ 04 1000 schleifen
    Verspätungszuschlag zur USt Erklärung 09 50 schleifen
    Säumniszuschlag zur Kapitalertragsst. Anmel.05 1000 schleifen
    Geldstrafe für Steuerstrafverfahren 15000 schleifen
    Aufsichtsratsvergütungen 80000 schleifen
    Bewirtungskosten (100% netto) 2000 schleifen
    Spenden 50000 schleifen
    Geschäftsführergehalt (davon 150000 angemessen)200000 schleifen

    Hiervon soll man das zu versteuernde Einkommen und die tarfiliche Körperschaftssteuer/Solizuschlag ausrechnen

    Für eure Hilfe oder ein paar hilfreiche hinweise wäre ich sehr dankbar

  • Hey Gast!
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  • Erfolgswirksam abgezogen heißt, diese Punkte sind alle als Aufwendungen gebucht worden und haben damit den Gewinn des Unternehmens gemindert (also den "Erfolg").
    §§ 9 und 10 KStG verraten Dir, was als Aufwendungen abzugsfähig ist und was nicht. Alles was nicht abziehbar ist musst Du dem Gewinn wieder hinzurechnen.

  • und in wieweit Gewerbesteuernachzahlung,Körperschraftssteuernachzahlung,
    Körperschaftssteuererstattung berücksichtigt werden?

    und woher weiß ich was dazugenommen bzw. abgezogen wurde?

    Einmal editiert, zuletzt von xphyte (3. Dezember 2009 um 18:39)

  • Zunächst einmal musst Du das Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz berechnen (§ 8 KStG). Dann kommen die Hinzurechnungen oder Kürzungen nach dem Körperschaftsteuergesetz (wie oben bereits erwähnt: §§ 9 und 10 KStG).
    Da musst Du halt schon ein bischen suchen....