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  • Ich würde mal behaupten wollen: betrieblich außerordentlich. Zumindest ist das logisch. Forderungen hängen ja direkt mit dem Betriebsgeschehen zusammen. Natürlich kann es dann auch zu Forderungsausfällen kommen. Also wieso sollte es dann betriebsfremd sein?
    Gruß, Luckygirl

  • Danke Luckygirl,
    hörst sich logisch an. Ich habe da gleich noch einen anderen Sachverhalt:

    Durch Fehlbedienung eines Mitarbeiters entsteht ein größere Maschinenschaden?

    Vielleicht weiß du darauf auch eine Antwort.

    Gruß,Andreas

  • Ist die gleiche Antwort wie oben: betrieblich außerordentlich. Die Maschinenbedienung gehört zum Betriebsgeschehen. Sie ist also nicht als betriebsfremd einzustufen.
    Betriebsfremd wäre z. B. wenn ein Lebensmittelhersteller ein nicht genutztes Gebäude anderweitig vermietet. Die Mieteinnahmen hieraus haben nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck - der Herstellung von Lebesnmitteln - zu tun.
    Gruß, Luckygirl