Hallo Fele,
ich habe mal bei mir in ein paar Akten geschaut, da ich mich just an einen Fall erinnerte, in dem ich ein Rechnungsanfechtung bearbeitet habe. Unser Kunde hatte dieselbe Rechnungsnummer beibehalten, nach der Aufnahme des Verfahrens bis zur Beendigung.
Ich persönlich würde einem Vorgang, mit dem evtl. weitergehende Kosten verbunden sind, die durch die falsche Rechnungserstellung entstanden sind, versuchen dem Kontrahenten in Rechnung zustellen. Die würde ich der Einfachheit halber dann mit neuen Buchungsnummern/ Geschäftszeichen buchen
Hat noch nie jemand reklamiert, auch nicht die Revision. Aber wer weiß, was es nicht alles so gibt, net war.
Liebe Grüße
Wastel