Kollektives Arbeitsrecht

  • Hallo, hab im Zusammenhang mit dem kollektiven Arbeitsrecht einige Fragen.

    Wenn in einem Betrieb ein Tarifvertrag gilt, in dem geregelt ist das ein jährliches weihnachtsgeld zu zahlen ist, aber zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung vereinbart wird dieses Jahr kein Weihnachtsgeld zu zahlen, ist das dann zulässig?


    Und wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zwar unter der den Geltungsbereich eines Tarfivertrages fallen aber beide nicht tarfigebunden sind, und der Arbeitnehmer untertariflich bezahlt wird, hat der dann trotzdem Anspruch auf den höheren Tariflohn?
    Was müsste passieren damit der Tarifvertrag gilt bzw. wie kann eine Gewerkschaft erreichen da in meinem Betrieb der Tarifvertrag gilt?


    Bitte helft mir

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von xphyte (21. November 2009 um 09:48)

  • Die Möglichkeit der Gewerkschaft, einseitig die Geltung des TV in Deinem Betrieb zu erreichen, besteht nicht. TV-Partei muss eine Gewerkschaft und eine Vereinigung von Arbeitgebern sein. So wie es einem Arbeitnehmer freisteht, einer Gewerkschaft beizutreten, so steht es einem Arbeitgeber frei, einem Verband beizutreten und damit die Geltung des TV im Betrieb auszulösen oder bei Nichtbeitritt eben zu verhindern.

    Ausgehandelte Tariflöhne gelten nur bei Tarifbindung. Ansonsten ist der Lohn Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Die Betriebsvereinbarung hat dann rechtliche Wirkung, wenn im TV vereinbart ist, dass die Nullrunde betreffend des Weihnachtsgeldes durch BV getroffen werden kann. Sonst geht das nicht.