Hallo, hab im Zusammenhang mit dem kollektiven Arbeitsrecht einige Fragen.
Wenn in einem Betrieb ein Tarifvertrag gilt, in dem geregelt ist das ein jährliches weihnachtsgeld zu zahlen ist, aber zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung vereinbart wird dieses Jahr kein Weihnachtsgeld zu zahlen, ist das dann zulässig?
Und wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zwar unter der den Geltungsbereich eines Tarfivertrages fallen aber beide nicht tarfigebunden sind, und der Arbeitnehmer untertariflich bezahlt wird, hat der dann trotzdem Anspruch auf den höheren Tariflohn?
Was müsste passieren damit der Tarifvertrag gilt bzw. wie kann eine Gewerkschaft erreichen da in meinem Betrieb der Tarifvertrag gilt?
Bitte helft mir
Vielen Dank