Abgabenordnung STW2F

  • Hallo,

    ich brauche bei folgender AUfgabe Hilfe:

    Aufgrund von Ermittlungen bei der EInkommensteuerveranlagung 2007 erlangt das Finanzamt bingen erstmals davon Kenntnis, dass der STeuerpflichtige Peter (P) die EInnahmen aus Vermietung und Verpachtung für 1006 nicht vollständig erklärt hat; die steuerliche Auswirkung beträgt 500 €.

    Weiterhin stellt der zustöndige Bearbeiter bei Überprüfung des Steuerbescheides für 2006 fest, dass der gewerbliche Gewinn nicht- wie in der EInkommenssteuererklärung 2006 angegeben - 59.191 € beträgt, sondern - wie in der Gewinn udn Verlustrechnung zutreffend ermittelt - 59.911 €; ie steuerliche Auswirkung beträgt 150 €.

    Die ursprüngliche Steuerfestsetzung für 2006 ist endgültig durchgeführt werden und bereits unanfechtbar. Die festgesetzte Einkommensteuer beträgt 2500 €, der festgesetze Verspätungszuschlag dazu zutreffend 250,00 €.

    Aufgabe:
    Prüfen Sie bitte, ob das FInanzamt BIngen den Einkommensteuerbescheid 2006 und die Festsetzung des Verspätungszuschlages noch ändern, berichtigen, zurücknehmen oder widerrufen kann. Berechnen sie ggf. die EInkommensteuer 2006 neu.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen????

    Danke

    LG

  • Zunächst musst Du prüfen, ob die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dann musst Du schauen, was bei den beiden Punkten für Berichtigungsvorschriften vorliegen (nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen und offenbare Unrichtigkeiten). Jetzt schaust Du, ob die Tatsache zu einer höheren oder einer niedrigeren Steuer führt und ob die Änderung dann noch möglich ist. Zum Schluß addierst Du die zusätzlichen Steuern zu der bisherigen Steuern und Du hast die Einkommensteuer 2006 raus.