- Offizieller Beitrag
Die Hochschule Fresenius hat die Auswirkungen von Rabattverträgen auf Patienten wissenschaftlich untersucht. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern sind seit ihrer "Scharfstellung" durch die Abgabeverpflichtung der Apotheken (April 2007) ein zunehmend bedeutsames gesundheitspolitisches Instrument, das alle Versorgungsebenen erfasst. Es soll die Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen. Im Rahmen der Rabattvereinbarungen gewähren Pharmahersteller den Krankenkassen vergünstigte Preise und erhalten im Gegenzug das "Exklusiv-Recht" der Versorgung der Versicherten. Über die Höhe der Preisnachlässe sind weder Ärzte noch Apotheker informiert.