Hallo,
wenn ich in Hamburg wohne und mir in München eine Eigentumswohnung zulege - diese wird dann vermietet - kann ich die Kosten für Fahrten nach München und Telefonkosten als Nebenkosten steuerlich absetzen? Und wenn ja, wo bitte steht das?
Danke
Fahrtkosten beim Kauf einer ETW steuerlich absetzbar?
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Billchen -
17. November 2009 um 20:48 -
Erledigt
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Die Fahrt- und Telefonkosten zählen dann zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
§ 9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
LG, Luckygirl