Hallo!
Ich bräuchte Unterstützung zu folgenden Fragen bei STW03?
1)
Die Eheleute E haben ihre Einkommenssteuererklärung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht.Es wurden alle Angaben der Steuerpflichtigen unbeanstandet übernommen.Im September 2008 wird dem Finazamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bakannt,dass die Eheleute in 2002 EInnahmen aus Kapitalvermögen aus Liechtenstein in Höhe von 30.0000,-€ nicht erklärt haben.
Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
Frage:
Der o.g. Bescheid für das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO.
Der Bearbeiter des Finanzamtes beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach §164 AO zu ändern.Ist dies noch möglich?Begründen sie ihre Entscheidung,in dem sie einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angeben und ggf. ihre Berechnung darstellen.
Mein Ansatz wäre hier,dass die Festsetzungsfrist (§164 AO)von 4 auf 10Jahre verlängert,da der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht.
01.01.2004-31.12.2007 bei 4 Jahren
01.01.2004-31.12.2013 bei 10 Jahren wegen Steuerhinterziehung
Bin mir aber unsicher,ob diiese Antwort ausreicht.
2)
Die Eheleute A haben ihre Einkommenserklärung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht.Es wurden alle ANgaben der Steuerpflichtigen unbeanstandet übernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt MAinz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt,dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus VErmietung und Verpachtung in Höhe von 30.000,-€ nicht erklärt haben. Der BEscheid erging nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Hinweis: Es liegt eindeutig ein FAll der Steuerhinterziehung vor.
Frage:
Nach welcher Berechtigungsvorschrift wäre der Steuerbescheid für 2000 auch noch in 2008 änderbar?
Gehen sie wioe folgt vor:
a) Berechnung der Festsetzungsverjährung für die Einkommenssteuer 2000 im Falle einer Steuerhinterziehung.
b)Prüfen sie nach welcher Berechtigungsvorschrift eine Änderung möglich wäre und begründen sie ihre Lösung kurz.
Hier habe ich keine Ahnung wie ich das begründen soll.
Es wäre nett,wenn auch mir mal jemand helfen könnte.:wein:
Ich habe den Rest fertig und mir fehlen wirklich nur noch die beiden Fälle.
LG
JuVi