Einen schönen guten Morgen zusammen,
Darf ich Euch fragen, ob Ihr mir den konkreten Unterschied zwischen diesen beiden Werten erklären könnt? Soweit ich dies verstanden habe, handelt es sich bei dem beizulegenden Wert um eine Art Korrekturwert. Die Differenz zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstandes in der Bilanz und dem beizulegenden Wert stellt die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung dar. Wird sodann dieser korrigierte Wert zum Abschlussstichtag in einer Bilanz aufgeführt, wenn ich den beizulegenden Wert als Beweis und somit Begründung für diesen korrigierten Bestandswert beilege?
Und was hat es genau mit dem beizulegenden Zeitwert auf sich? Gemäß des Skriptums von Frau Prof. Dr. Breidenbach handelt es sich bei diesem um einen Börsenpreis oder aber um einen Marktpreis, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Nur wann verwende ich diesen beizulegenden Zeitwert?
Ich danke Euch allen vielmals im Voraus für Eure Hilfe, Freunde, und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Raj