Arbeitsrecht?!?

  • Hallöchen,

    hab da mal ne Frage:
    ist das Arbeitsrecht ein nachgiebiges Recht oder ein zwingendes Recht?

    Bin mir total unsicher.. eigentlich darf man ja an den gesetzlichen Gegebenheiten in diesem Fall nix ändern oder?

    Danke schonmal im voraus, eure sweetyxx

  • Das Arbeitsrecht ist in zahlreichen Gesetzen verstreut und untergliedert sich in privates Recht und öffentliches Recht. Dispositives und zwingendes Recht kann es nur auf der Ebene des privaten Rechts geben. Im Einzelfall muss jede Norm mit privatrechlichem Charakter daraufhin untersucht werden.