Hallo zusammen, hänge bei einer Aufgabe und bin mir nicht ganz sicher, vielleicht kann sich jemand mal meine Lösung anschauen.
Aufgabe:
A bezieht Strom und Gas vom Energieversorgungsunternehmen B. Der konkurrirende Anbieter C macht dem A ein Angebot. A ist der Auffassung, dass die dortigen Konditionen für ihn wesentlich günstiger sind. A beabsichtigt daher, den Vertrag mit B zu kündigen. Er fertigt ein entsprechendes Schreiben und gibt es am 26.9. zur Post. Als seine Frau davon erfährt, bittet sie den A, die Kündigung zu widerrufen, da sie erfahren hat, dass C unseriöse GEschäfte tätigt. Am Mittag des 26.9. fertigt der A ein weiteres Schreiben, in dem er er seine Kündigung widerruft. Er übersendet den Widerruf noch am geleichen Tag um 15:00 Uhr per Telefax an B. Das Telefax bleibt im Posteingang bis zum nächsten Tag liegen und wird dem Sachbearbeiter am 27.9. um 14:00 Uhr zugeleitet. Die schriftliche Kündigungserklärung hat der Postbote beim Energieversorgungsunternehmen am 27.9. um 08:30 Uhr in den Briefkasten geworfen, der Sachbearbeiter hatte das Schreiben bereits um 09:00 Uhr erhalten.
Prüfen und begründen Sie: Ist die Kündigung wirksam geworden?
Meine Antwort:
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese wurde hier in Abwesenheit des Erklärungsempfängers B abgegeben.
Für das Wirksamwerden ist der Zeitpunkt entscheidend wann dem Empfänger die Kündigung zugegangen ist, bzw. wann diese in dessen Machtbereich eingedrungen ist und man von der Kenntnisnahme ausgehen kann (vgl. §130 BGB). Dies ist hier am 27.09. um 09:00 Uhr der Fall. Damit ist die Willenserklärung wirksam geworden. Der Erklärende A ist grundsätzlich an eine wirksam gewordenen Willenserklärung gebunden ist, und da diese nur dann nicht wirksam ist wenn dem Empfänger vorher oder Zeitgleich ein Widerruf zugeht (§130 Abs. 1 Satz 2 BGB),
was hier nicht der Fall ist, da der Widerruf dem Sachbearbeiter des B erst um 14:00 Uhr zugeht, ist die Kündigung wirksam geworden.
MEINE FRAGE DAZU:
Ist meine Antwort so korrekt, oder ist die Kündigung doch nicht wirksam geworden, da man als Zeitpunkt des Zugangs des Faxes, den Zeitpunkt nehmen muss, an dem das Fax bei der Firma angekommen ist, also schon einen Tag vorher? Jedoch ist das Fax ja nicht dem zuständigen Sachbearbeiten zugänglich gewesen?!
Wäre super wenn mir hier einer helfen kann.
Schonmal vielen lieben Dank!
:confused: