OHG Ergänzungsbilanz; stille Reserve

  • Hallo,
    ich mache gerade einen Fenrlehrgang zum Bilanzbuchhalter und habe bei einer Aufgabe sehr große Schwierigkeiten. Vielleicht kann mir jemand einen Denkanstoß geben?
    Es geht um den Eintritt eines Gesellschafters C in eine OHG. Dabei soll eine Ergänzungsbilanz aufgestellt werden. Es gibt stille Reserven in Anlagevermögen: AV1: 60; AV2:40;AV 3: 10; UV: 140; in den Fremdwährungsverbindlichkeiten 50 (Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeiten zum niedrigeren Kurswert und damit gewinnauflösende Aufdeckung der stillen Reserve).
    Beteilung :A: 40%, B: 30% C: 30%. Kann mir jemand sagen, wie die Ergänzungsbilanz bei Eintritt des Gesellschafters C aufgestellt wird (besonders die Verbindlichkeit macht mir zu schaffen. Außerdem wie die Auflösung der stillen Reserve bei dem Gesellschafter zum Jahresabschluss aufgeführt werden.

    Ich hoffe jemand kann mir helfen. ? ?(

  • Hey Gast!
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  • Hallo Hedi,

    mmh, ich hät´ da noch mal ne Frage, oder auch zwei:

    1. beziehen sich Deine Werte nach oder vor der Neubewertung und Einbeziehung der stillen Reserven oder nur die Höhe der stillen Reserven.

    2. Die Aufnahme des neuen Gesellschafters gehen zu wessen Lasten? Beider oder nur eines alten Gesellschafters? Teilnahme am Gewinn oder nicht, i.d.R. nicht, manchmal ja)

    3.

    Zitat

    Außerdem wie die Auflösung der stillen Reserve bei dem Gesellschafter zum Jahresabschluss aufgeführt werden.

    versteh´ ich nicht so ganz. Welcher Gesellschafter ist gemeint. Der neue? Das würde dann meine zweite Frage beantworten

    4. In welcher zeitlichen Reihenfolge geschieht was geschieht. neuer GEsellschafter nach oder vor JA

    Grundsätzlich führt die Auflösung einer stillen Reserve zu einem Ertrag in der GuV, so dass hier eine gewinnbeeinflussende Amßnahme vor dem Bilnazstichtag vorliegt.

    Soweit

    CU Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Hallo,
    danke das du mir hilfst. Also: es besteht eine stille Reserve in der angegebenen Höhe. (AV1: 160; AV2: 40; AV3:10 und UV: 140) Der Gesellschafter C tritt in die Gesellschaft ein. A ist bisher mit 60% beteiligt und gibt 20% ab. B ist bisher mit 40% beteiligt und gibt 10% ab. Ich habe kein Problem damit, dass C den Anteil an den stillen Reserven in AV und UV erwirbt. Ein großes Problem habe ich mit der stillen Reserve in den Fremdwährungsverbindlichkeiten.C übernimmt auch da einen Anteil der stillen Reseve: 50) Ich habe keine Ahnung wie die positive Ergänzungsbilanz in dem Fall aussehen muss.
    Zum zweiten: C hat einen Anteil am Gewinn und zwar zu 30%.

    Gruß
    Hedi

  • Hallo Hedi,

    hat ein bisserl längerdgedauert, bin ja auf Schuffte....

    Die Ergänzungsbilanz wird, soweit ich mich erinnere ja nur für den neuen Gesellschafter aufgestellt. Demzufaolge wird dort auch der wertberichtigte Teil der stillen Reserven aus den offenen Fremdwährungsverbindlichkeiten geführt und seine sonstige Anteile an den stillen Reserven. Weiterhin wird in der Ergänzungsbilanz der derivative Wert seines Unternehmensanteils, sprich Kaufpreis- Buchwert, festgehalten und linear über 15 Jahre abgeschrieben.
    Hier übernimmt C Anteile; diese werden nicht iin der Ergänzungsbilanz geführt, sondern wie schon erwähnt nur der derivative Anteil am Kaufpreis.
    Demgegenüber werden die seine Anteile an den stillen Reserven des AV und UV auf der Passivseite ausgewiesen. Die Fremdwährungspositionen gehören zum UV. Die Stillen Reserven der offenen Währungsposition werden mit +50 beim UV ausgewiesen

    Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen

    LG Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca

  • Hallo Hedi,

    ich hoffe, dass Du noch im Forum angemeldet bist und bitte hiermit um Deine Hilfe.

    Wie Du damals sitze ich jetzt an der gleichen Aufgabe schon wochenlang fest. Hast Du eventuell noch die Lösungen dazu? Das wäre total lieb.

    Viele Grüße Gwenja46